Im Alltag von Rechtsanwaltskanzleien ist die Digitalisierung längst angekommen. Sichere Cloud-Lösungen, mobiles Arbeiten und der Einsatz von Videokonferenz-Tools ist mittlerweile in vielen Kanzleien Teil des täglichen Work-Flows. Die Herausforderung besteht in der sorgfältigen Auswahl geeigneter technischer Lösungen, denn diese müssen stets den strengen datenschutzrechtlichen und berufsrechtlichen Vorgaben entsprechen.
Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag beschäftigt sich intensiv mit den Fragestellungen, die die rasant voranschreitenden technologischen Entwicklungen mit sich bringen. Verstaubte berufsrechtliche Bestimmungen werden – freilich unter Berücksichtigung unumstößlicher Grundsätze wie des Verschwiegenheitsverbots und datenschutzrechtlicher Grundpfeiler – modernisiert und an die gelebte Praxis angepasst. So konnte nicht zuletzt im Jahr 2020 in enger Abstimmung mit dem Legal Tech Hub Vienna eine Neufassung des § 40 RL-BA 2015 beschlossen werden, womit die Nutzung (auch ausländischer) Cloud-Dienste unter strengen Kriterien ermöglicht wurde.
Doch nicht nur legistisch sieht sich der ÖRAK in der Verantwortung. Das vor Kurzem präsentierte Tool zur digitalen Signatur, die mit Kooperationspartnern ausgehandelten Konditionen zu virtual Desktop-Lösungen oder das Angebot einer attraktiven und umfassenden Cyber-Versicherung beweisen, dass der ÖRAK seinen Service-Charakter im Interesse des Rechtsanwaltsstands ernst nimmt. Hierbei gilt mein besonderer Dank den Mitgliedern des AK IT und Digitalisierung unter der Vorsitz-Führung von Dr.in Alma Steger.
Im regelmäßigen Austausch mit den Vertretern des BMJ, des Bundesrechenzentrums und den Anwaltssoftware-Anbietern bemüht sich der ÖRAK auf Erleichterungen des täglichen Kanzleialltags im Umgang mit dem Elektronischen Rechtsverkehr hinzuwirken. Nicht zuletzt auf Wunsch des ÖRAK hat das BRZ im Frühling 2023 ein neues ERV-Schema herausgegeben, das zu wesentlichen Verbesserungen bei der Darstellung des elektronischen Gerichtsakts führen wird. Weitere Änderungen sind bei der Übermittlung von Dateien über 50MB (JustizBox) oder bei der Schnittstelle zum WiEReg geplant.
Ein wesentliches Thema, das die kommenden Jahre prägen wird, ist die Umstellung der schriftlichen elektronischen Kommunikation auf vertrauenswürdige und dennoch leicht in den Workflow zu integrierende Dienste. Denn die Vertraulichkeit eines E-Mails kommt in etwa einer Postkarte gleich und ist mit dem berufsrechtlichen Verschwiegenheitsverbot nicht vereinbar.
Der ÖRAK hat daher gemeinsam mit mehreren Projektpartnern die Kommunikationsplattform context entwickelt, über die ein vertraulicher Dialog zwischen Rechtsanwältinnen bzw Rechtsanwälten und ihren Klientinnen bzw Klienten unkompliziert möglich wird. Im Gegensatz zum Schriftverkehr per E-Mail erfüllt context die hohen Anforderungen der DSGVO und des Berufsrechts in Bezug auf Datensicherheit.
context kann entweder über ein Webportal in allen aktuell gängigen Browsern, sowie als App für Android und iOS angewendet, oder auch in ein bestehendes System integriert werden. Die Veröffentlichung des Outlook-Plugins ist ein weiterer wesentlicher Meilenstein, die das Produkt leicht zu bedienen und mit bestehenden Prozessen vereinen lässt. Das System kann für drei Monate kostenfrei getestet werden.
Ich lade alle Kolleginnen und Kollegen ein, mit den Entwicklungen der Zeit zu gehen und die eigene Kanzlei zu einer modernen, effizient und seriös arbeitenden Kanzlei aufzuwerten. Als Freiberuflerinnen und Freiberufler sind wird ausschließlich unseren Klientinnen und Klienten gegenüber verpflichtet, die eine stetig ansteigende Erwartungshaltung an uns haben. Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag und die Rechtsanwaltskammern unterstützen Sie dabei.
Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags