Gastbeitrag

Gastbeitrag CERHA HEMPEL: Einführung des Food Law Tickers

30. September 2021

Wie in vielen anderen Bereichen kann Automatisierung auch in der Wissensaggregation zu großen Effizienzsteigerungen führen. Die ständig anwachsende Menge an rechtlichen Informationen, kann es – um am neuesten Stand der Literatur und Rechtsprechung bleiben zu können – erforderlich machen, einen nicht unwesentlichen Teil des Tages mit Recherche zu verbringen. Dazu kommt, dass in vielen (vor allem europäischen oder transnationalen) Rechtsgebieten eine Vielzahl an Plattformen bestehen, auf die die benötigten Informationen aufgeteilt sind. Aufgrund der anwachsenden Masse und gleichzeitigen Zersplitterung juristischer Quellen wird die Automatisierung der Wissensaggregation in Zukunft ein wichtiges Thema für den Rechtsberuf werden.

 

Aus diesem Grund hat CERHA HEMPEL als Proof of Concept den Food Law Ticker entwickelt. Dabei handelt es sich um eine im Rahmen des Legal Tech Centers von CERHA HEMPEL entwickelte Applikation, die täglich nach neuen Urteilen aus dem Bereich Lebensmittelrecht sucht. Die Daten dafür werden durch das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort als Teil der #opendata-Initiative über die API („Application Programming Interface“) des RIS zur Verfügung gestellt. In einer internen Datenbank werden diese Daten dann zusammengeführt und gespeichert. Um den Mehrwert dieser Datenaggregation zu erhöhen, werden die gefundenen Urteile dann, je nachdem welche Themen diese behandeln, vollautomatisiert getagged. Durch diese Tags ist es einfach möglich Rückschlüsse auf den Inhalt der gefundenen Entscheidung anzustellen. Die gefundenen Entscheidungen werden dann zusammen mit ihren identifizierten Tags im CERHA HEMPEL Food Law Corner zur Verfügung gestellt, damit sich jeder über die aktuellsten Entscheidungen aus dem Lebensmittelrecht informieren kann.

 

Alleine die automatisierte Sammlung von Daten würde das mögliche Potential der zur Verfügung stehenden Technologie jedoch bei Weitem nicht ausschöpfen. Durch die Schaffung einer umfassenden Datenbank wird lediglich der Grundstein für weitere Entwicklungen gesetzt. Zur Verbesserung des Wissensmanagements können auf Basis dieser Datenbank dann semantische Suchen ermöglicht werden und die Daten durch Verknüpfungen und die Erkennung von Mustern weiter angereichert werden. Ein umfangreicher und repräsentativer Datensatz kann daher eine ganze Welt neuer Möglichkeiten der Wertschöpfung eröffnen. Da dieses Potential in der Rechtsbranche noch weitegehend ungenutzt ist, sind wir stolz darauf, bereits konkrete Schritte in diesem Bereich gemacht zu haben.

 

 

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