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Gastbeitrag: Rechtsanwalt-in-the-loop

Stehen wir Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vor dem Ende unseres traditionellen Berufsstandes oder vielmehr am Beginn seiner mit Abstand effizientesten Ära? Die Antwort wird uns schon bald die momentan unsichtbar in den Serverräumen stattfindende Revolution geben. Und wer heute schon auf den Zug aufspringt, läuft nicht Gefahr, ihn ganz zu verpassen.

Neue Hebel für den Kanzleialltag

Wenn wir den juristischen Arbeitsalltag betrachten, hat die Technologie in den letzten Jahren einen gewaltigen Sprung gemacht. Besonders generische KI und insb der Einsatz von Large Language Models (LLMs) verändern die Art und Weise, wie wir recherchieren, umfangreiche Vertragswerke analysieren und erste Schriftsätze vorbereiten. Wo früher unzählige Stunden in juristischen Fachdatenbanken verbracht wurden, generieren LLMs heute strukturierte Zusammenfassungen von komplexer Judikatur in Sekunden. Diese Technologie bietet enorme Hebelwirkungen für die Rentabilität einer Rechtsanwaltskanzlei. Doch bei aller messbaren Effizienzsteigerung bleiben die harten Fakten unserer Profession unumstößlich: Verschwiegenheitspflicht und Mandantenschutz. Der Einsatz generativer KI unterliegt strengen datenschutzrechtlichen und berufsrechtlichen Grenzen. Sensible Falldaten dürfen nicht unüberlegt in frei zugängliche Cloud-Dienste eingespeist werden. Hier sind geschlossene Systeme und klare kanzleiinterne Richtlinien keine Kür, sondern zwingende Pflicht. Der ÖRAK hat mit dem Leitfaden „Künstliche Intelligenz (KI) in Anwaltskanzleien“ und der darin enthaltenen Checkliste für IT-Anbieter eine Hilfestellung an die Hand gegeben.

Der Aufstieg der Agentic AI

Mit der bloßen Einführung von LLMs als Chatbots ist die Entwicklung jedoch nicht abgeschlossen. Wir bewegen uns aktuell stark in Richtung „Agentic AI“. Das bedeutet, dass juristische Prozesse nicht mehr nur punktuell durch KI unterstützt, sondern von sogenannten „Agents“ als zusammenhängende Workflows weitgehend automatisiert durchgeführt werden können. Ein solcher Agent kann beispielsweise selbstständig den elektronischen Posteingang scannen, Fristen extrahieren, diese im Kanzleisystem eintragen und der zuständigen Konzipientin sogleich einen ersten Antwortentwurf vorlegen. Doch hier ist höchste Vorsicht geboten: Wer einem Agenten ungeprüft weitreichende Schreib- und Löschrechte einräumt, riskiert den Kanzleibetrieb. Ein bekanntes Beispiel aus der Praxis bei OpenAI zeigte unlängst auf, wie eine KI bei einem Testlauf durch eine unglückliche Verkettung von Handlungen selbstständig Datenbanken löschte. Solche Vorfälle verdeutlichen, wie wichtig es ist, automatisierte Prozesse sicher zu limitieren. Die Lösung liegt im Prinzip des „Least Privilege“. Agents dürfen nur jene minimalen Zugriffsrechte und Befugnisse erhalten, die für ihre spezifische Routineaufgabe zwingend erforderlich sind – Lesezugriff ja, systemweite Löschrechte nein. So erleichtern sie die Arbeit massiv, ohne Schaden anzurichten.

Die unverzichtbare Kontrollinstanz

Genau an diesem Punkt der Risikominimierung kommt die wichtigste Instanz ins Spiel. Bei aller Automatisierung braucht es den Menschen als zwingendes Korrektiv. Das unverzichtbare Paradigma lautet hier „Human-in-the-Loop“. Eine KI kann Wahrscheinlichkeiten berechnen und Texte strukturieren, aber sie übernimmt keine rechtliche und moralische Verantwortung. Der Beruf der Rechtsanwältin und des Rechtsanwalts wird daher faktisch nicht verschwinden. In Österreich herrscht diesbezüglich glücklicherweise ein klarer Konsens: Rechtsanwaltschaft, Richterschaft und das Bundesministerium für Justiz sind sich einig, dass behördliche und gerichtliche Entscheidungen immer von einem Menschen getroffen werden müssen. Die Künstliche Intelligenz darf und wird in der Justiz und Anwaltschaft lediglich unterstützend eingesetzt werden, etwa zur Aufbereitung von Massenverfahren. Die finale rechtliche Würdigung, die empathische Beratung des Mandanten und die strategische Vertretung vor Gericht bleiben eine exklusive Domäne von uns Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten.

Der ÖRAK sieht daher den erst vor kurzem mit einer Regierungsvorlage eingebrachten Vorschlag einer AVG-Novelle kritisch, mit dem ein Chatbot-Anbringen und eine Chatbot-Manuduktion im Verwaltungsverfahren eingeführt werden sollen. Effizienzsteigerung ist immer zu begrüßen, aber eine Entmenschlichung der Rechtsprechung ist klar abzulehnen!

Fazit

Wenn wir diese nüchternen Fakten zusammenführen, schließt sich der Kreis zum Motto der diesjährigen 10. Legal Tech Konferenz – zu diesem Jubiläum gratuliere ich ganz herzlich und freue mich bereits, selbst wieder teilnehmen zu dürfen. „Das goldene Dreieck – Menschen. Prozesse. Technologie.“ lautet das heurige Thema. Keine dieser drei Komponenten funktioniert im modernen Kanzleialltag für sich allein. Alle drei genannten Begriffe bilden zusammen vielmehr eine starke Symbiose, die richtig kombiniert zum unternehmerischen Erfolg führt. Die Formel für unsere anwaltliche Zukunft ist so einfach wie anspruchsvoll: Die Menschen müssen wissen, wie sie Prozesse mit Hilfe der Technologie optimieren. Tun wir dies, steht uns eine überaus positive Zukunft bevor.

Dr. Armenak Utudjian

Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags

Kommen Sie zur diesjährigen Legal Tech Konferenz!
Es erwartet Sie ein spannender Tag rund um das Thema Digitalisierung und Legal Tech